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Freitag, 8. Juli 2011
DEKRA Gutachten erst nach Zahlung der Schlussrate
Wiedermal sehr clever von der IBG. Das "unabhängige" Gutachten der DEKRA bekommt man erst, wenn die Schlussrate gezahlt ist. Danach kann der Bauherr dann sehen, wie er Schadensersatz von der IBG erhält. Dann müssen wir wohl wieder unseren Gutachter beauftragen. Über den 1cm Höhenunterschied im Wohnzimmer und die nicht unerheblichen Beschädigungen der Fensterrahmen hüllt die IBG sich in tiefes Schweigen.
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